AGBs

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Neuhauser GmbH

I. Vertragsabschluss

Die Annahme des umseitigen, für den Besteller verbindlichen Auftrages kann die Firma Neuhauser GmbH, im folgenden kurz mit Firma Neuhauser bezeichnet, innerhalb von drei Wochen vor Auslieferung bzw. Übergabe der Ware ablehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, so wird der Auftrag auch für die Firma Neuhauser verbindlich.

II. Preise

1. (1) Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise gelten vier Monate vom Zustandekommen des Vertrages an.

(3) Sind längere Lieferzeiten vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise der Firma Neuhauser berechnet.
2. Besonders über vertraglich einbezogene Dienstleistungen hinaus vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

III. Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
4. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

IV. Lieferung

1. (1) Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporters möglich ist; gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.

(2) Für Haftung des Käufers gelten die Bestimmungen des Abnahmeverzuges (Ziffer X). 2. (1) Als Freihauslieferung gilt ein Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich.

(2) Bei Lieferung in höhere Stockwerke gilt ein angemessener Zuschlag als vereinbart, sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist.
3. Erhält die Firma Neuhauser innerhalb der vereinbarten Lieferzeit Teile der Bestellung erheblich früher als den Rest der Bestellung von seinen Vorlieferanten, so ist die Firma Neuhauser nach Ankündigung berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass wichtige Gründe des Käufers einer Teillieferung entgegenstehen. Die Rechte des Käufers nach § 320 BGB werden dadurch nicht berührt.

V. Montage

1. Die Mitarbeiter der Firma Neuhauser sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
2. Die Firma Neuhauser haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals.

VI. Lieferfrist

1. Die Lieferfrist richtet sich nach den Vereinbarungen des Kaufvertrages.
2. Falls die Firma Neuhauser die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Firma Neuhauser geltend machen.
3. Von der Firma Neuhauser nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl bei der Firma Neuhauser als auch bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt hat und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei der Firma Neuhauser nicht an den Käufer erfolgt ist.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Firma Neuhauser.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Firma Neuhauser auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. (1) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.

(2) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls, sind der Firma Neuhauser unverzüglich mitzuteilen.

VII. Kaufpreissicherung

Der Käufer tritt zur Sicherung der Kaufpreisforderung sämtliche Ansprüche gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung an die Firma Neuhauser ab. Von der Abtretung kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Käufer in Leistungsverzug gerät.

IX. Gefahrübergang

Die Gefahr trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechte des Käufers werden dadurch nicht ausgeschlossen.

X. Abnahmeverzug

1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Neuhauser vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2. (1) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer pro Monat 5 %, höchstens € 50,– des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen.

(2) Bei Nachweis höherer Lagerkosten können diese verlangt werden.

(3) Die Firma Neuhauser kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann die Firma Neuhauser 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.

(2) Im übrigen bleibt der Firma Neuhauser, wie etwa auch bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

XI. Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht wird der Firma Neuhauser ferner zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer XII.

XII. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat die Firma Neuhauser Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.

2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:

(1) Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
innerhalb des 1. Halbjahres 35 % des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 50 % des Bestellwertes ohne Abzüge

innerhalb des 3. Halbjahres 75 % des Bestellpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 100 % des Bestellwertes ohne Abzüge

(2) Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt nach Lieferung innerhalb des 1. Halbjahres 40 % des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 60 % des Bestellwertes ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 80 % des Bestellpreises ohne Abzüge

innerhalb des 4. Halbjahres 100 % des Bestellwertes ohne Abzüge
Für Matratzen, nicht original verpackte Bettwäsche, Gardinen, sowie für alle Sonderanfertigungen beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung 100% des Bestellpreises ohne Abzüge, da sie nicht weiterverkauft werden Könne. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass die Firma Neuhauser keine oder nur wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.

XIII. Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen.
2. Die Firma Neuhauser kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
3. Der Käufer kann Ersatzlieferung verlangen, wenn die Firma Neuhauser die Nachbesserung verweigert oder binnen eines Monats nach Mängelrüge nicht erfolgreich ausführt.
4. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Firma Neuhauser die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
6. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
7. (1) Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe.

(2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.
8. Schadenersatzansprüche des Käufers aus den Rechtsbeziehungen der Parteien sind auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen beschränkt.
9. Der Käufer ist nicht berechtigt, den gesamten Kaufpreis aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten, sondern nur bis zu einer dreifachen Höhe, die der vorgebrachten Beanstandung entspricht.
10. Bei sogenannten Mitnahmeartikeln, d.h. bei Waren, die der Käufer sofort mitnimmt, können offensichtliche Mängel nur solange gerügt werden, solange sich die Ware in den Verkaufsräumen der Firma Neuhauser befindet.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort als auch Gerichtsstand der Sitz der Firma Neuhauser. Für den Gerichtsstand gilt dies insbesondere, wenn
a) die Firma Neuhauser Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht.

b) der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Bei Vollkaufleuten ist Gerichtsstand der Sitz der Firma Neuhauser.

XV. Vertragsänderungen

1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
2. Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf den Bestand der übrigen Bestimmungen keinen Einfluß.

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